Baubeschreibung



PLANUNGSAUFGABE / STANDORT
Das zu bebauende Grundstück liegt in der Gemarkung Minden entlang der Ringstraße, Lessingstraße und Drabertstraße und umfasst eine Fläche von ca. 22.046 m².
Auf dem Grundstück befinden sich derzeit ein 10-stöckiges Hochhaus, ein Bürogebäude und eine Werkstatt, die alle weitestgehend erhalten bleiben bzw. modernisiert und umgebaut werden. Des Weiteren sind acht Lagerhallen vorhanden. Diese werden größtenteils (Halle 3 bis 8) abgerissen bzw. umgebaut und einer neuen Nutzung zugeführt.
Bei den geplanten Nutzungen handelt es sich um ein Technologiezentrum gekoppelt mit der Erweiterung der Fachhochschule, die im Hochhaus, Bürogebäude und in der Werkstatt untergebracht sind, sowie um einen Kinokomplex, gegründet auf den Sohlplatten der Halle 1, 2 und teilweise der Halle 3, und um einen Neubau eines Parkhauses.
Prägend für das Entwurfskonzept ist u. a. der gewonnene Freiraum zwischen den einzelnen Bauten, entstehend durch das Abreißen der Hallen 3 bis 8.





PARKHAUS
Der Neubau des Parkhauses ist über die Drabertstraße erschlossen und beinhaltet insgesamt 396 Parkplätze auf vier Ebenen (jeweils 99 Parkplätze pro Ebene) aufgeteilt, wobei das oberste Deck nicht überdacht ist. Die Ein- und Ausfahrt des Parkhauses befindet sich zur Seite des Hochhauses hin. Der Neubau ist an den Kinokomplex angeschlossen, umso den Besuchern des Kinos eine direkte überdachte Verbindung zu ermöglichen.
Zusätzlich sind 76 Stellplätze im Freien zwischen dem Parkhaus und dem Hochhaus vorgesehen. Insgesamt sind somit ca. 472 Parkmöglichkeiten auf dem Areal vorhanden.



KINOKOMPLEX
Der Kinokomplex mit einer bebauten Fläche von ca. 3.789 m² liegt zentral an dem Kreuzungspunkt Ringstr./Drabertstr. und ist auf den bestehenden Sohlplatten der Hallen 1 bis 3 gegründet.
Vor dem Kino befindet sich ein Boulevard bzw. ein Platz mit Wasserspielen und einem Flächentragwerk, das zum Verweilen einladen soll.
Ein verglaster Baukörper verbindet das Parkhaus mit dem Kino und bildet geleichzeitig einen repräsentativen Eingangsbereich.
Der barrierefreie Kinokomplex beinhaltet derzeit 6 Kinosäle, kann jedoch noch nach Bedarf durch weitere Kinosäle aufgestockt werden. Die Größen der Säle variieren und bieten Platz für etwa 105 bis 400 Personen. Jeder Saal verfügt über mindestens einen Eingang, sowie über einen separaten (Not-) Ausgang. Sämtliche Kinosäle sind durch eine verglaste Magistrale erschlossen.
Im Mittelpunkt dieser liegt ein Gastronomiebereich mit angeschlossener Küche und Lagerfläche. Der vorhandene Höhenversprung innerhalb des Gebäudes ist mittels einer Rampe zu überwinden und ermöglicht es so den Besuchern barrierefrei in der Mitte der Kinosäle 1,2 und 6 Platz zu nehmen, sowie über eine weitere Rampe den Besuchern des Kinosaales 4.
Über den Kinosälen ist genügend Fläche für Technikräume vorhanden, sodass diese nicht auf das Dach gestellt werden müssen und somit das architektonische Bild nicht stören. Der Büro- und Personaltrakt verfügt über einen eigenen Ein- und Ausgang und ist auf zwei Geschosse aufgeteilt.
Kennzeichnend für die Fassade sind verschieden große Öffnungen, die ein interessantes Lichtspiel innerhalb des Gebäudes erzeugen, sowie die schlichte Holzfassade, die nach Bedarf mittels Strahler beleuchtet werden kann. Diese befinden sich in dem Zwischenraum der Doppelfassade. Die vorgesetzte Holzverschalung lässt über die offenen Fugenanteile das Licht nach Draußen. Somit werden spannende Lichtreflexionen erzeugt.



HOCHHAUS
Das Gebäude in der Ringstraße 93 in 32427 Minden ist mit seinen rund 39 Metern Höhe ein Hochhaus (siehe Hochhausrichtlinie).
Das Hochhaus mit einer Bandfassade hat zehn Geschosse und ist unterkellert. Der sich auf der nord-östlichen Seite befindende Anbau des Hochhauses hat vier Geschosse und einen Keller.
Die Bruttogeschossfläche des Hochhauses liegt bei ca. 7.480 m² und die des Anbaus bei ca. 952 m².
Die Geschosshöhen des Hochhauses liegen bei vier Metern, die Geschosshöhen des Anbaus bei drei Metern. Somit ergibt sich ein Versatz zwischen den beiden Gebäudeteilen, welcher durch das Treppenhaus in dem angebauten Teil erschließbar gemacht wird. Das Treppenhaus, sowie der Anbau selbst lassen sich von Nord-Ost erschließen. 
Das Hochhaus wird derzeit ebenfalls durch den Eingang des Anbaus oder durch einen Eingang auf der Süd-West Seite erschlossen. Zwei Treppenhäuser führen vom Erdgeschoss bis in das neunte Geschoss und sogar auf das Dach des Hochhauses. Außerdem lassen sich die Geschosse durch zwei große und einen kleinen Fahrstuhl erreichen.
Derzeit werden von der Sportakademie die Geschosse Erdgeschoss bis drittes Geschoss genutzt. Die Geschosse vier bis neun sind ungenutzt und werden zukünftig von dem Fachbereich Technik der Fachhochschule Bielefeld bezogen.
Das Raumprogramm des Fachbereiches sieht Flächen für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Elektro-technik, Maschinenbau und Informatik vor. Diese lassen sich unter Einbezug des Verwaltungsgebäudes und der vorhandenen Werkstatt auf dem Gelände vollständig unterbringen.
Zusätzlich wird das neunte und ggf. das Dachgeschoss zu einem Restaurant/Bistro umgebaut und soll nicht nur für Studenten ein Angebot, sondern auch für Kinobesucher oder jeden anderen Gast, sein.
Die aktuell noch vorhandene Halle auf der Nord-West Seite des Hochhauses wird abgerissen und ein Glasvorbau für den geplanten Fachbereich Technik der Fachhochschule Bielefeld wird als Foyer und Ausstellungsfläche dienen.
Dieser Anbau macht das Erscheinungsbild für ein Fachhochschulgebäude komplett und bietet der Fachhochschule Bielefeld die Möglichkeit sich entsprechend zu repräsentieren.


STATISCHES KONZEPT 



TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
Heizung
Bei der Fernwärmeversorgung ist die Fernwärme – Hausstation (kurz: Hausstation) das Bindeglied zwischen dem Fernwärmenetz und der Heizungsanlage des Gebäudes. In der Hausstation wird die vom Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) gelieferte Wärme an die Heizungsanlage bzw. Warmwasseranlage des Verbrauchers übergeben.  Sie besteht aus der Übergabe-station, die in der Regel Eigentum des FVU ist, der Hauszentrale, die Eigentum des Abnehmers ist.  
Lage  
Übergabestation und Hauszentrale sollen im räumlichen Zusammenhang in einem für das Bedienungs- und Wartungspersonal des FVU jederzeit zugänglichen Raum, in der Regel im Keller an der Gebäudeaußenwand zur Straße hin, untergebracht werden.

Anordnung  
Im Allgemeinen ist die Aufstellung an der Außenwand bzw. unter den Fenstern wegen der gleichmäßigeren Temperaturverteilung im Raum angebracht. Durch die an der Außenwand aufgestellten Heizkörper wird die durch das Fenster einfallende Kaltluft schnell erwärmt, wodurch Zugerscheinungen und zu niedrige Temperaturen in Bodennähe vermieden werden.
Bei diesem Projekt ist die vertikale Hauptverteilung zu den Geschossen in einem „Steigschacht“ angeordnet. Die horizontale Anbindung der Heizkörper erfolgt über waagerechte Leitungsstrassen, die im Estrich  oder in Systemböden  verlaufen. 

Wärmebedarf
Der Wärmebedarfsberechnung werden folgende Raumtemperaturen zu Grunde gelegt.
Büroraum:                                                               20 ° C
Hörsäle:                                                                  20 ° C
Kantinen:                                                             18 - 20 ° C
Küche (mittelgroß):                                                 18 ° C
Treppenhäuser, Flure:                                          18 - 20 ° C
Kinos:                                                                      20 ° C

Für das Kino wird kein zusätzliches Heizungskonzept geplant, da es mittels einer Klimaanlage beheizt wird und somit keine zusätzliche Heizung benötigt.



Lüftung
Fh - Gebäude
Bei dem Lüftungskonzept für das Fh-Gebäude ist eine RLT – Anlage mit einer Be- und Entlüftungsfunktion vorhanden.
Die Be- und Entlüftungsanlage arbeitet nach dem Prinzip der Mischlüftung. Die Lufteinbringung erfolgt über Einlässe (Zuluftgitter) die sich im oberen Raumbereich befinden. Mit einem hohen Impuls (Eintrittsgeschwindigkeiten von 2 m/s) gelangt die Zuluft in den Raum. Durch die damit verbundene hohe kinetische Energie wird eine schnelle Vermischung mit der Raumluft erreicht, wodurch sich Temperatur- und Luftgeschwindigkeitsunterschiede zwischen der Raumluft und Zuluft schnell abbauen. Die Mischung von Zuluft und Raumluft führt zu einer einheitlichen Lufttemperatur und Luftqualität. Die Verbesserung der Luftqualität in der Aufenthaltszone von Personen erfolgt bei der Mischlüftung nur durch Verdünnung der Raumluft mit frischer Zuluft. Für das Fh - Gebäude ist ein viermaliger Luftwechsel pro Stunde vorgesehen. Damit entspricht die Luftgüte mindestens einer Raumluftqualität von RAL 2.

Kino
Komfortklimaanlagen sind Anlagen für Aufenthaltsräume, die in erster Linie ein für den Aufenthalt von Menschen wünschenswertes Raumklima gewährleisten sollen, wie z.B. in Kinos. Sie erfüllen alle vier thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen, also Kühlen + Heizen + Befeuchten + Entfeuchten. Aus diesem Grund kann auf eine konventionelle Heizungsanlage verzichtet werden.
Um Zugerscheinungen, insbesondere bei niedrigen Zulufttemperaturen, zu vermeiden, darf die Ausblas-geschwindigkeit am Zuluftgitter in Bodennähe, also so wie es hier geplant wird unter den Kinositzen eine Luftgeschwindigkeit v = 0,2 … 0,3 [m/s] nicht überschreiten.

Lüftungszentrale
Die RLT- Zentrale für Zuluft und Abluft ist auf dem Dachgeschoss installiert und wird architektonisch, durch in das Gesamtobjekt integrierte Bauteile, umbaut. Die Zu- und Abluftkanäle beeinträchtigen das äußere Erscheinungsbild nicht. Geräuschemissionen sind durch vor- und nachgeschaltete Schalldämpfer auf ein Minimum reduziert.

Anordnung und Verlegung: 
Bei der Anordnung und Verlegung der Lüftungsleitungen sind kurze Leitungslängen, möglichst keine Kanal-kreuzungen, genügend Höhe für Montage und Dämmungen sowie gute Zugänglichkeit für Wartung und Reparatur mit in die Planung einbezogen worden.
Bei Lüftungsleitungen mehrgeschossiger Gebäude ist in der Regel eine vertikale Kanalführung von der Zentrale zu den Geschossen und eine horizontale Verteilung in den Stockwerken zu den angeschlossenen Geräten an der Fassade und zu den Luftdurchlässen in der Decke sinnvoll.

Vertikale Kanalführung:
Steigschächte: Für die vertikale Verlegung bieten sich in erster Linie die Gebäudekerne an. Diese enthalten  die nicht veränderbaren Nutzungen, also Treppen und Aufzüge, sodass die verbleibenden Nutzflächen für eine variable Grundrissaufteilung freigehalten werden können.
Durch ihre zentrale Lage haben sie kurze Anschlüsse zu den einzelnen Fluren und Räumen. Durch ihre massive Ausführung in Stahlbeton, die meistens auch die Gebäudeaussteifung übernimmt, ist eine feuerbeständige Bauart gegeben.

Horizontale Kanalführung:
Die Luftkanäle für das FH – Gebäude werden in Unterhang-decken angeordnet. Am häufigsten wird das Prinzip der Mischlüftung in der Zulufteinbringung in der Raumluft-technik angewandt. Die Zuluft wird bevorzugt über die Wände oder die Decke eingebracht. Es kommen induzierende, bei höheren Anforderungen hochinduzierende Luftauslässe zur Anwendung. Die primär durch den Auslass zugeführte konditionierte Luft „saugt“ die Raumluft in einem bestimmten Verhältnis (bis max. ca. 1:13) an und vermischt sich mit dieser. Dadurch ergibt sich im Raum eine nahezu homogene Durchmischung.
Für innen liegende Räume, bei denen im Allgemeinen Kühlung erforderlich ist, bietet sich optimal eine Zuluftführung im Bodenbereich an. Für das Kino ist eine Stuhllüftung, welche mit einem gelochten Stahlfuss die Zuluft (bis etwa 50 m3/h je Sitz bei minimaler Zulufttemperatur von 18 0C) ohne große Zugerscheinungen in den Raum einbringt.

Werkstoffe und Verbindungen:
Luftleitungen bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A nach DIN 4102), welche korrosionsbeständig mit glatten Innenflächen und nicht hygroskopisch (wassersaugend) sind. Die hier mit in die Planung einbezogenen Luftleitungen sind aus feuerverzinktem Stahlblech. Diese eignen sich für große Kanäle und haben einen quadratischen bzw. rechteckigen Querschnitt. Zusätzlich werden die Luftkanäle mit Wärmeschutzisolierungen (alukaschierte Steinwolle-matten/-platten) ausgeführt. Das betrifft insbesondere Zuluftkanäle, aber auch Abluftkanäle, welche durch unbeheizte Bereiche geführt werden und nachfolgend in die Wärmerückgewinnung eingebunden sind.
Toilettenanlagen
Alle Sanitärbereiche werden mit Einzelraumlüftern ausgestattet. Die Abluft wird hier abgesaugt und über das Dach ausgeblasen. Die Zuluft strömt über Türeinbaugitter und Fensterfalzelemente aus den Fluren nach. Die Steuerung erfolgt in den Sanitärbereichen über Bewegungs-melder mit Nachlaufrelais. Zusätzlich erfolgt eine Ansteuerung der Einzellüfter zentral über Zeitschaltuhr. Die Ventilatoren sind in besonders leiser Ausführung vorgesehen.

Beleuchtung
Zweckbeleuchtung
In öffentlichen Gebäuden, (Hoch-) Schulen, Verkaufs-räumen, (Kino-) Sälen etc. erfolgt die Anordnung der Leuchten in erster Linie nach beleuchtungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Büro
Bei Zellenbüros werden die Arbeitsplätze in der Regel fensterorientiert ausgerichtet, d.h. die Blickrichtung verläuft parallel zur Fassade. Die Richtung des künstlichen Lichteinfalls sollte mit der des Tageslichteinfalls zusammenfallen, sodass sich eine fensterparallele Anordnung der Leuchten empfiehlt. Durch die Lage der Leuchten parallel zur Hauptblickrichtung werden störende Reflexe vermieden.
In Frage kommen dafür hauptsächlich parallel zur Fassade angeordnete Lichtbänder mit ein- bis dreilampigen Leuchten für Leuchtstofflampen als abgehängte Leuchten, Aufbau- oder Einbaudeckenleuchten, im Rastermaß abgestimmt auf das Ausbauraster, insbesondere bei variabler Raumaufteilung.

Hörsäle
Die Beleuchtung dient vor allem dazu, die Aufmerksamkeit und Konzentration zu fördern, Unterrichtsmaterialien mühelos zu erkennen und Blendungen bei der Tafelarbeit zu vermeiden. Größere Raumhöhen erfordern entsprechend höhere Lichtstärken und Nennbeleuchtungsstärken. Zusätzlich zur allgemeinen Beleuchtung (im Wesentlichen eine gleichmäßige Beleuchtung des ganzen Raumes, ohne Berücksichtigung einzelner Raumteile) sollte eine dimmbare Beleuchtung bei abgedunkeltem Raum vorhanden sein.

Kinos
Neben einer mäßig hellen allgemeinen Beleuchtung sowie der sicherheitstechnisch erforderlichen Notbeleuchtung für Verkehrswege und Ausgänge ist eine festliche Beleuchtung, abgestimmt auf den Charakter des Saales, angebracht. .

Erforderliche Beleuchtungsstärke
Für einzelne Sehaufgaben, Tätigkeiten und Raumarten schreibt die DIN EN 12 464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten; Arbeitsstätten in Innenräumen“ u.a. bestimmte mittlere Beleuchtungsstärken Ēm („Nennbeleuchtungsstärke“) wie folgt vor:
Art des Raumes
Aufgabe oder Tätigkeit
Ēm
in lx
Büros
Ablegen, Kopieren, Verkehrszonen
300
Schreiben, Lesen, Datenverarbeiten
500
Konferenz- und Besprechungsräume
500
Archiv
200
Verkaufsräume
Verkaufsbereich
300
Kassenbereich
500
Öffentliche Bereiche
Allgemeine Bereiche:
     Eingangshallen
     Warteräume
     Kassen/Schalter
100
200
300
Theater, Konzerthallen, Kinos
300
Büchereien:
     Bücherregale
     Lesebereiche, Theken

200
500
Parkgaragen:
     Ein- und Ausfahrten (tagsüber)
     Ein- und Ausfahrten (nachts), Fahrwege
     Park-/ Abstellflächen
     Schalter

300
75
75
300

Ausbildungseinrichtungen
Ausbildungsstätten:
     Hörsäle
     Wandtafel
     Übungsräume und Laboratorien
     Vorbereitungsräume und Werkstätten
     Eingangshallen, Kantinen
     Verkehrsflächen, Flure
     Treppen
     Küchen
500
500
500
500
200
100
150
500
  

BRANDSCHUTZ
Kern der Brandschutzplanung ist die Gewährleistung der Schutzziele gemäß Bauordnung NRW, die da lauten: Sicherstellung der Rettung von Menschen, Vorbeugung und Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung, sowie die Sicherstellung der Durchführbarkeit der Brandbekämpfung.


Hochhaus
Die Bemessung des Brandschutzes erfolgt beim Hochhaus nach der Sonderbauverordnung – Hochhäuser.

Rettungswege
In jedem Geschoss befinden sich zwei, voneinander unabhängige bauliche Rettungswege, die ins Freie führen. Beide Rettungswege dürfen  gemäß SBauVO über denselben notwendigen Flur führen. Die Rettungswege aus den oberirdischen Geschossen und dem Kellergeschoss müssen getrennt ins Freie führen. Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes führt ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum, mit der höchstzulässigen Entfernung von 35 m. Die lichte Breite der Rettungswege beträgt mindestens 1,20 m.

Feuerwehraufzüge
Das Hochhaus muss einen Feuerwehraufzug mit Haltestellen in jedem Geschoss aufweisen. Dabei muss jede Stelle eines Geschosses vom Vorraum des Feuerwehr-aufzugs in höchstens 50 m Entfernung erreichbar sein. Die Fahrschächte sind so ausgebildet, dass Feuer und Rauch nicht eindringen kann. Vor jede Fahrschachttür muss ein Vorraum angeordnet werden, in dem weder Rauch noch Feuer eindringen können und in der Nähe eines notwendigen Treppenraums angeordnet ist. Die Vorräume der Feuerwehraufzugsschächte müssen mindestens 6 m² Grundfläche haben und zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein. Der Abstand zwischen der Fahrschachttür und der Vorraumtür muss mindestens 3 m betragen

Bauteile
Tragende und aussteifende Bauteile müssen feuerbeständig sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.. Raumabschließend mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile müssen sein Geschossdecken, Wände von notwendigen Treppenräumen und Wände der Fahrschächte von Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen. Die Wände notwendiger Flure müssen feuerhemmend sein.

Baustoffe
Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten müssen in den notwendigen Treppenräumen und den Vorräumen des Feuerwehraufzugsschachtes nichtbrennbar sein. Die Bodenbeläge in notwendigen Fluren müssen mindestens schwerentflammbar sein

Sicherheitsbeleuchtung
In Hochhäusern muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung selbsttätig in Betrieb geht. Die Sicherheitsbeleuchtung muss in Rettungswegen, den Vorräumen von Aufzügen und für die Sicherheitszeichen von Rettungswegen vorhanden sein.
Des Weiteren muss jedes Geschoss entraucht werden können und das Hochhaus benötigt eine Brandmeldeanlage.


Kino
Die Bemessung des Brandschutzes erfolgt beim Kino nach der Sonderbauverordnung – Versammlungsstätten.

Rettungswege
Versammlungsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege aufweisen; dies gilt für Tribünen entsprechend. Die Rettungswege dürfen durch ein Foyer zu Ausgängen ins Freie geführt werden, soweit mindestens ein weiterer von dem Foyer unabhängiger baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Versammlungsräume mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge ins Freie oder zu Rettungswegen haben. Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicher-heitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet werden. Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum darf nicht länger als 30 m sein. Die Entfernung von jeder Stelle des Foyers bis zum nächsten Ausgang ins Freie darf nicht länger als 30 m sein. Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Die lichte Breite von Rettungswegen muss daher für die darauf angewiesenen Personen  mindestens 1,20 m je 200 Personen betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig.

Bauteile
Tragende und aussteifende Bauteile müssen feuerbeständig, in erdgeschossigen Versammlungsstätten feuerhemmend sein. Trennwände sind zum Abschluss von Versammlungsräumen erforderlich. Diese müssen bei erdgeschossigen Versammlungsstätten mindestens feuer-hemmend, ansonsten feuerbeständig sein.

Bestuhlung, Gänge
In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar befestigt sein. Die Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein und zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 m vorhanden sein. Sitzplätze müssen in Blöcken von höchstens 30 Sitzplatzreihen angeordnet sein. Hinter und zwischen den Blöcken müssen Gänge mit einer Mindestbreite von 1,20 m vorhanden sein. Seitlich eines Ganges dürfen höchstens 10 Sitzplätze angeordnet sein. Zwischen zwei Seitengängen dürfen 20 Sitzplätze angeordnet sein.

Sicherheitsbeleuchtung
In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, das sich Besucher auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurecht finden können. Die Sicherheitsbeleuchtung muss für folgenden Bereichen vorhanden sein: in notwendigen Treppenräumen, in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher, z. B. Foyer, in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche (ausgenommen Büroräume), für Sicher-heitszeichen und für Stufenbeleuchtungen.

Rauchableitung
Versammlungsräume mit mehr als 200 m² Grundfläche müssen entraucht werden können. Für die Entrauchung von Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen Rauchableitungsöffnungen mit einer freien Öffnungsfläche von insgesamt 1 Prozent der Grundfläche.

Feuerlöscheinrichtungen
Versammlungsräume sind mit geeigneten Feuerlöschern in ausreichender Zahl auszustatten. Das Foyer, durch das die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, muss eine automatische Feuerlöschanlage haben. Versammlungsstätten mit insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern, sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen haben.


FÖRDERANLAGEN

Die innere Erschließung des Hochhauses erfolgt neben den Treppenhäusern über 3 Personenfahrstühlen, von denen 2 zur Aufnahme von Krankentragen geeignet sind. Einer der großen Fahrstühle ist als Feuerwehraufzug mit angebundenem Vorraum ausgebildet. Die bereits vorhandenen Schächte werden beibehalten und es werden neue Aufzugsanlagen eingebaut.

ABSCHLUSSBEMERKUNG
Kommunikative, offene, flexible Gebäudestrukturen sowie ein modernes, innovatives Erscheinungsbild prägen das nachhaltige Entwurfskonzept des zukünftigen FH Campus mit Multiplexkino. Durch das Bauen im Bestand werden an der Ringstraße in Minden Lagerhallen und Hochhaus harmonisch in das Städtebauliche Umfeld eingefügt.


ERWEITERUNGSMÖGLICHKEITEN
In diesem Abschnitt werden verschiedene Erweiterungs-möglichkeiten der Planung des Intergralen Projektes 2 dargestellt und erläutert. Es handelt sich hierbei um mögliche Zusatzvarianten die bei der bisherigen Planung nicht mit in Betracht gezogen wurden.

Zusätzliche Parkebene
Sollte die Stückzahl der geplanten Parkplätze in Zukunft, auf Grund einer eventuellen Kinoerweiterung auf 8 Kinosäle oder durch den stetigen Anstieg der Studierendenzahlen am Campus Minden, nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit, das Parkhaus um eine weitere Ebene zu erhöhen. Die Anzahl der bislang geplanten Parkplätze würde sich somit um 98 steigern und die nachträglich zu bauende vierte Ebene ist bereits während der Parkhaus-planung in der statischen Berechnung berücksichtigt worden.

Ausfahrt über Lessingstraße
Die bisherige Planung der Erschließung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge nur über die Zu- und Abfahrten an der Drabertstraße auf das Grundstück gelangen. Der Vorteil dabei liegt darin, dass es von dort aus möglich ist, die Fahrt in beide Richtungen der Ringstraße fortzuführen. Ein weiterer Aspekt ist, dass eine zusätzliche Abfahrt über die Lessingstraße angeboten wird. Somit könnte das neue zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die Projektplanung auf dem Grundstück und an der Drabertstraße etwas entzerrt werden.

Haltebucht Kino
Eine weitere Option bildet die Planung einer Haltebucht vor dem Eingang des Kinos an der Ringstraße. Dies könnte zum einen dazu dienen, dass gehbehinderte Menschen direkt vor dem Kino abgesetzt werden können. Zum anderen können dort zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder zum Kino bringen, halten. Ebenso wäre es denkbar, diese Haltebucht zugleich für Busse auszulegen, die sowohl von den Kinobesuchern, als auch von den pendelnden Studierenden genutzt werden könnten. Hierbei sind jedoch vorab die Busrouten abzuklären.

 Verbindung zum alten Campus
Die Verbindung vom neuen zum bestehenden Campus kann optional über eine Fußgängerampel oder eine Fußgänger-brücke erfolgen. Die Positionierung / Aufstellung könnte in Höhe des Verwaltungsgebäudes erfolgen, somit wäre ein kurzer Anschlussweg vom neuen FH Campus (Hochhaus an der Ringstraße) zum bestehenden Campus (Artilleriestraße) gegeben. Durch die zentrale Aufstellung sowie den Fußgängerampeln an der Kreuzung Ringstraße / Drabert-straße / Artilleriestraße ist eine gute Anbindung zum „neuen“ Gelände möglich.   

Kinoerweiterung
Der momentane Planungsstand sieht sechs Kinosäle vor. Für eine evtl. zukünftige Erweiterung auf Acht-Kinosäle, können zwei weitere Säle auf der Rückseite des Kinos angebaut werden. Abbildung stellt den Lageplan des Kinos dar. Die in Orange angelegte Fläche kann für einen zusätzlichen Ausbau genutzt werden.


 


Keller als möglicher Technikraum
Der vorhandene, zurzeit nicht genutzte, Keller unter der Lagerhalle 53, ca. 800 m² groß, kann für die Fernwärme – Hausstation vom Kino und Parkhaus genutzt werden. Optional kann dieser auch als Lagerfläche genutzt werden.

Villa/Parkanlage
Bei einem Erwerb des Grundstückes unmittelbar westlich hinter dem Hochhaus könnte die dort vorhandene Villa für den Fachschafsrat (FSR) des Campus Minden genutzt werden. Zukünftig kann der zur Villa gehörende Park in seiner Funktion weiter genutzt werden.