PLANUNGSAUFGABE / STANDORT
Das zu bebauende Grundstück liegt in der Gemarkung Minden entlang der Ringstraße, Lessingstraße und Drabertstraße und umfasst eine Fläche von ca. 22.046 m².
Das zu bebauende Grundstück liegt in der Gemarkung Minden entlang der Ringstraße, Lessingstraße und Drabertstraße und umfasst eine Fläche von ca. 22.046 m².
Auf dem
Grundstück befinden sich derzeit ein 10-stöckiges Hochhaus, ein Bürogebäude und
eine Werkstatt, die alle weitestgehend erhalten bleiben bzw. modernisiert und umgebaut
werden. Des Weiteren sind acht Lagerhallen vorhanden. Diese werden größtenteils
(Halle 3 bis 8) abgerissen bzw. umgebaut und einer neuen Nutzung zugeführt.
Bei den
geplanten Nutzungen handelt es sich um ein Technologiezentrum gekoppelt mit der
Erweiterung der Fachhochschule, die im Hochhaus, Bürogebäude und in der Werkstatt
untergebracht sind, sowie um einen Kinokomplex, gegründet auf den Sohlplatten
der Halle 1, 2 und teilweise der Halle 3, und um einen Neubau eines Parkhauses.
Der Neubau des Parkhauses ist über die Drabertstraße erschlossen und beinhaltet insgesamt 396 Parkplätze auf vier Ebenen (jeweils 99 Parkplätze pro Ebene) aufgeteilt, wobei das oberste Deck nicht überdacht ist. Die Ein- und Ausfahrt des Parkhauses befindet sich zur Seite des Hochhauses hin. Der Neubau ist an den Kinokomplex angeschlossen, umso den Besuchern des Kinos eine direkte überdachte Verbindung zu ermöglichen.
Zusätzlich sind 76 Stellplätze im Freien zwischen dem Parkhaus und dem Hochhaus vorgesehen. Insgesamt sind somit ca. 472 Parkmöglichkeiten auf dem Areal vorhanden.
KINOKOMPLEX
Prägend für
das Entwurfskonzept ist u. a. der gewonnene Freiraum zwischen den einzelnen
Bauten, entstehend durch das Abreißen der Hallen 3 bis 8.
PARKHAUS
Zusätzlich sind 76 Stellplätze im Freien zwischen dem Parkhaus und dem Hochhaus vorgesehen. Insgesamt sind somit ca. 472 Parkmöglichkeiten auf dem Areal vorhanden.
KINOKOMPLEX
Der Kinokomplex mit einer bebauten Fläche von ca. 3.789 m² liegt zentral an dem Kreuzungspunkt Ringstr./Drabertstr. und ist auf den bestehenden Sohlplatten der Hallen 1 bis 3 gegründet.
Vor dem Kino befindet sich ein Boulevard bzw. ein Platz mit Wasserspielen und einem Flächentragwerk, das zum Verweilen einladen soll.
Ein verglaster Baukörper verbindet das Parkhaus mit dem Kino und bildet geleichzeitig einen repräsentativen Eingangsbereich.
Der barrierefreie Kinokomplex beinhaltet derzeit 6 Kinosäle, kann jedoch noch nach Bedarf durch weitere Kinosäle aufgestockt werden. Die Größen der Säle variieren und bieten Platz für etwa 105 bis 400 Personen. Jeder Saal verfügt über mindestens einen Eingang, sowie über einen separaten (Not-) Ausgang. Sämtliche Kinosäle sind durch eine verglaste Magistrale erschlossen.
Im Mittelpunkt dieser liegt ein Gastronomiebereich mit angeschlossener Küche und Lagerfläche. Der vorhandene Höhenversprung innerhalb des Gebäudes ist mittels einer Rampe zu überwinden und ermöglicht es so den Besuchern barrierefrei in der Mitte der Kinosäle 1,2 und 6 Platz zu nehmen, sowie über eine weitere Rampe den Besuchern des Kinosaales 4.
Über den Kinosälen ist genügend Fläche für Technikräume vorhanden, sodass diese nicht auf das Dach gestellt werden müssen und somit das architektonische Bild nicht stören. Der Büro- und Personaltrakt verfügt über einen eigenen Ein- und Ausgang und ist auf zwei Geschosse aufgeteilt.
Vor dem Kino befindet sich ein Boulevard bzw. ein Platz mit Wasserspielen und einem Flächentragwerk, das zum Verweilen einladen soll.
Ein verglaster Baukörper verbindet das Parkhaus mit dem Kino und bildet geleichzeitig einen repräsentativen Eingangsbereich.
Der barrierefreie Kinokomplex beinhaltet derzeit 6 Kinosäle, kann jedoch noch nach Bedarf durch weitere Kinosäle aufgestockt werden. Die Größen der Säle variieren und bieten Platz für etwa 105 bis 400 Personen. Jeder Saal verfügt über mindestens einen Eingang, sowie über einen separaten (Not-) Ausgang. Sämtliche Kinosäle sind durch eine verglaste Magistrale erschlossen.
Im Mittelpunkt dieser liegt ein Gastronomiebereich mit angeschlossener Küche und Lagerfläche. Der vorhandene Höhenversprung innerhalb des Gebäudes ist mittels einer Rampe zu überwinden und ermöglicht es so den Besuchern barrierefrei in der Mitte der Kinosäle 1,2 und 6 Platz zu nehmen, sowie über eine weitere Rampe den Besuchern des Kinosaales 4.
Über den Kinosälen ist genügend Fläche für Technikräume vorhanden, sodass diese nicht auf das Dach gestellt werden müssen und somit das architektonische Bild nicht stören. Der Büro- und Personaltrakt verfügt über einen eigenen Ein- und Ausgang und ist auf zwei Geschosse aufgeteilt.
Kennzeichnend für die Fassade sind verschieden große Öffnungen, die ein interessantes Lichtspiel innerhalb des Gebäudes erzeugen, sowie die schlichte Holzfassade, die nach Bedarf mittels Strahler beleuchtet werden kann. Diese befinden sich in dem Zwischenraum der Doppelfassade. Die vorgesetzte Holzverschalung lässt über die offenen Fugenanteile das Licht nach Draußen. Somit werden spannende Lichtreflexionen erzeugt.
HOCHHAUS
Das Hochhaus mit einer Bandfassade hat zehn Geschosse und ist unterkellert. Der sich auf der nord-östlichen Seite befindende Anbau des Hochhauses hat vier Geschosse und einen Keller.
Die Bruttogeschossfläche des Hochhauses liegt bei ca. 7.480 m² und die des Anbaus bei ca. 952 m².
Die Geschosshöhen des Hochhauses liegen bei vier Metern, die Geschosshöhen des Anbaus bei drei Metern. Somit ergibt sich ein Versatz zwischen den beiden Gebäudeteilen, welcher durch das Treppenhaus in dem angebauten Teil erschließbar gemacht wird. Das Treppenhaus, sowie der Anbau selbst lassen sich von Nord-Ost erschließen.
Das Hochhaus wird derzeit ebenfalls durch den Eingang des Anbaus oder durch einen Eingang auf der Süd-West Seite erschlossen. Zwei Treppenhäuser führen vom Erdgeschoss bis in das neunte Geschoss und sogar auf das Dach des Hochhauses. Außerdem lassen sich die Geschosse durch zwei große und einen kleinen Fahrstuhl erreichen.
Derzeit werden von der Sportakademie die Geschosse Erdgeschoss bis drittes Geschoss genutzt. Die Geschosse vier bis neun sind ungenutzt und werden zukünftig von dem Fachbereich Technik der Fachhochschule Bielefeld bezogen.
Das Raumprogramm des Fachbereiches sieht Flächen für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Elektro-technik, Maschinenbau und Informatik vor. Diese lassen sich unter Einbezug des Verwaltungsgebäudes und der vorhandenen Werkstatt auf dem Gelände vollständig unterbringen.
Zusätzlich wird das neunte und ggf. das Dachgeschoss zu einem Restaurant/Bistro umgebaut und soll nicht nur für Studenten ein Angebot, sondern auch für Kinobesucher oder jeden anderen Gast, sein.
Die aktuell noch vorhandene Halle auf der Nord-West Seite des Hochhauses wird abgerissen und ein Glasvorbau für den geplanten Fachbereich Technik der Fachhochschule Bielefeld wird als Foyer und Ausstellungsfläche dienen.
Dieser Anbau macht das Erscheinungsbild für ein Fachhochschulgebäude komplett und bietet der Fachhochschule Bielefeld die Möglichkeit sich entsprechend zu repräsentieren.
Derzeit werden von der Sportakademie die Geschosse Erdgeschoss bis drittes Geschoss genutzt. Die Geschosse vier bis neun sind ungenutzt und werden zukünftig von dem Fachbereich Technik der Fachhochschule Bielefeld bezogen.
Das Raumprogramm des Fachbereiches sieht Flächen für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Elektro-technik, Maschinenbau und Informatik vor. Diese lassen sich unter Einbezug des Verwaltungsgebäudes und der vorhandenen Werkstatt auf dem Gelände vollständig unterbringen.
Zusätzlich wird das neunte und ggf. das Dachgeschoss zu einem Restaurant/Bistro umgebaut und soll nicht nur für Studenten ein Angebot, sondern auch für Kinobesucher oder jeden anderen Gast, sein.
Die aktuell noch vorhandene Halle auf der Nord-West Seite des Hochhauses wird abgerissen und ein Glasvorbau für den geplanten Fachbereich Technik der Fachhochschule Bielefeld wird als Foyer und Ausstellungsfläche dienen.
Dieser Anbau macht das Erscheinungsbild für ein Fachhochschulgebäude komplett und bietet der Fachhochschule Bielefeld die Möglichkeit sich entsprechend zu repräsentieren.
STATISCHES KONZEPT
TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
Heizung
Bei der Fernwärmeversorgung ist die Fernwärme
– Hausstation (kurz: Hausstation) das Bindeglied zwischen dem Fernwärmenetz und
der Heizungsanlage des Gebäudes. In der Hausstation wird die vom
Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) gelieferte Wärme an die Heizungsanlage
bzw. Warmwasseranlage des Verbrauchers übergeben. Sie besteht aus der Übergabe-station, die in
der Regel Eigentum des FVU ist, der Hauszentrale, die
Eigentum des Abnehmers ist.
Lage
Übergabestation und Hauszentrale sollen im
räumlichen Zusammenhang in einem für das Bedienungs- und Wartungspersonal des
FVU jederzeit zugänglichen Raum, in der Regel im Keller an der Gebäudeaußenwand
zur Straße hin, untergebracht werden.
Anordnung
Im Allgemeinen ist die Aufstellung an der Außenwand
bzw. unter den Fenstern wegen der gleichmäßigeren Temperaturverteilung im Raum
angebracht. Durch die an der Außenwand aufgestellten Heizkörper wird die durch
das Fenster einfallende Kaltluft schnell erwärmt, wodurch
Zugerscheinungen und zu niedrige Temperaturen in Bodennähe vermieden werden.
Bei diesem Projekt ist die vertikale
Hauptverteilung zu den Geschossen in einem „Steigschacht“ angeordnet. Die
horizontale Anbindung der Heizkörper erfolgt über waagerechte Leitungsstrassen,
die im Estrich oder in Systemböden verlaufen.
Wärmebedarf
Der Wärmebedarfsberechnung werden folgende
Raumtemperaturen zu Grunde gelegt.
Büroraum: 20
° C
Hörsäle: 20
° C
Kantinen: 18
- 20 ° C
Küche (mittelgroß): 18 ° C
Treppenhäuser, Flure: 18 - 20 ° C
Kinos: 20
° C
Für das Kino
wird kein zusätzliches Heizungskonzept geplant, da es mittels einer Klimaanlage
beheizt wird und somit keine zusätzliche Heizung benötigt.
Lüftung
Fh - Gebäude
Bei dem Lüftungskonzept für das Fh-Gebäude
ist eine RLT – Anlage mit einer Be- und Entlüftungsfunktion vorhanden.
Die Be- und Entlüftungsanlage arbeitet nach
dem Prinzip der Mischlüftung. Die Lufteinbringung erfolgt über Einlässe
(Zuluftgitter) die sich im oberen Raumbereich befinden. Mit einem hohen Impuls
(Eintrittsgeschwindigkeiten von 2 m/s) gelangt die Zuluft in den Raum. Durch
die damit verbundene hohe kinetische Energie wird eine schnelle Vermischung mit
der Raumluft erreicht, wodurch sich Temperatur- und Luftgeschwindigkeitsunterschiede
zwischen der Raumluft und Zuluft schnell abbauen. Die Mischung von Zuluft und Raumluft
führt zu einer einheitlichen Lufttemperatur und Luftqualität. Die Verbesserung
der Luftqualität in der Aufenthaltszone von Personen erfolgt bei der
Mischlüftung nur durch Verdünnung der Raumluft mit frischer Zuluft. Für das Fh
- Gebäude ist ein viermaliger Luftwechsel pro Stunde vorgesehen. Damit
entspricht die Luftgüte mindestens einer Raumluftqualität von RAL 2.
Kino
Komfortklimaanlagen sind Anlagen für
Aufenthaltsräume, die in erster Linie ein für den Aufenthalt von Menschen
wünschenswertes Raumklima gewährleisten sollen, wie z.B. in Kinos. Sie erfüllen
alle vier thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen, also Kühlen + Heizen +
Befeuchten + Entfeuchten. Aus diesem Grund kann auf eine konventionelle
Heizungsanlage verzichtet werden.
Um Zugerscheinungen, insbesondere bei
niedrigen Zulufttemperaturen, zu vermeiden, darf die Ausblas-geschwindigkeit am
Zuluftgitter in Bodennähe, also so wie es hier geplant wird unter den
Kinositzen eine Luftgeschwindigkeit v = 0,2 … 0,3 [m/s] nicht überschreiten.
Lüftungszentrale
Die RLT- Zentrale
für Zuluft und Abluft ist auf dem Dachgeschoss installiert und wird architektonisch,
durch in das Gesamtobjekt integrierte Bauteile, umbaut. Die Zu- und
Abluftkanäle beeinträchtigen das äußere Erscheinungsbild nicht. Geräuschemissionen
sind durch vor- und nachgeschaltete Schalldämpfer auf ein Minimum reduziert.
Anordnung und Verlegung:
Bei der Anordnung und Verlegung der Lüftungsleitungen sind kurze Leitungslängen, möglichst keine Kanal-kreuzungen, genügend Höhe für Montage und Dämmungen sowie gute Zugänglichkeit für Wartung und Reparatur mit in die Planung einbezogen worden.
Bei der Anordnung und Verlegung der Lüftungsleitungen sind kurze Leitungslängen, möglichst keine Kanal-kreuzungen, genügend Höhe für Montage und Dämmungen sowie gute Zugänglichkeit für Wartung und Reparatur mit in die Planung einbezogen worden.
Bei Lüftungsleitungen mehrgeschossiger
Gebäude ist in der Regel eine vertikale Kanalführung von der Zentrale zu den
Geschossen und eine horizontale Verteilung in den Stockwerken zu den
angeschlossenen Geräten an der Fassade und zu den Luftdurchlässen in der Decke
sinnvoll.
Vertikale Kanalführung:
Steigschächte:
Für die vertikale Verlegung bieten sich in erster Linie die Gebäudekerne an.
Diese enthalten die nicht veränderbaren
Nutzungen, also Treppen und Aufzüge, sodass die verbleibenden Nutzflächen für
eine variable Grundrissaufteilung freigehalten werden können.
Durch ihre zentrale Lage haben sie kurze
Anschlüsse zu den einzelnen Fluren und Räumen. Durch ihre massive Ausführung in
Stahlbeton, die meistens auch die Gebäudeaussteifung übernimmt, ist eine
feuerbeständige Bauart gegeben.
Horizontale Kanalführung:
Die
Luftkanäle für das FH – Gebäude
werden in Unterhang-decken angeordnet.
Am häufigsten wird das Prinzip der Mischlüftung in der Zulufteinbringung in der
Raumluft-technik angewandt. Die Zuluft wird bevorzugt über die Wände oder die
Decke eingebracht. Es kommen induzierende, bei höheren Anforderungen hochinduzierende
Luftauslässe zur Anwendung. Die primär durch den Auslass zugeführte
konditionierte Luft „saugt“ die Raumluft in einem bestimmten Verhältnis (bis
max. ca. 1:13) an und vermischt sich mit dieser. Dadurch ergibt sich im Raum
eine nahezu homogene Durchmischung.
Für innen liegende Räume, bei denen im Allgemeinen Kühlung erforderlich ist, bietet sich optimal eine Zuluftführung im Bodenbereich an. Für das Kino ist eine Stuhllüftung, welche mit einem gelochten Stahlfuss die Zuluft (bis etwa 50 m3/h je Sitz bei minimaler Zulufttemperatur von 18 0C) ohne große Zugerscheinungen in den Raum einbringt.
Für innen liegende Räume, bei denen im Allgemeinen Kühlung erforderlich ist, bietet sich optimal eine Zuluftführung im Bodenbereich an. Für das Kino ist eine Stuhllüftung, welche mit einem gelochten Stahlfuss die Zuluft (bis etwa 50 m3/h je Sitz bei minimaler Zulufttemperatur von 18 0C) ohne große Zugerscheinungen in den Raum einbringt.
Werkstoffe und Verbindungen:
Luftleitungen bestehen aus nichtbrennbaren
Baustoffen (Baustoffklasse A nach DIN 4102), welche korrosionsbeständig mit
glatten Innenflächen und nicht hygroskopisch (wassersaugend) sind. Die hier mit
in die Planung einbezogenen Luftleitungen sind aus feuerverzinktem Stahlblech.
Diese eignen sich für große Kanäle und haben einen quadratischen bzw.
rechteckigen Querschnitt. Zusätzlich werden die Luftkanäle mit Wärmeschutzisolierungen
(alukaschierte Steinwolle-matten/-platten) ausgeführt. Das betrifft insbesondere
Zuluftkanäle, aber auch Abluftkanäle, welche durch unbeheizte Bereiche geführt
werden und nachfolgend in die Wärmerückgewinnung eingebunden sind.
Toilettenanlagen
Alle Sanitärbereiche werden mit
Einzelraumlüftern ausgestattet. Die Abluft wird hier abgesaugt und über das
Dach ausgeblasen. Die Zuluft strömt über Türeinbaugitter und Fensterfalzelemente
aus den Fluren nach. Die Steuerung erfolgt in den Sanitärbereichen über Bewegungs-melder
mit Nachlaufrelais. Zusätzlich erfolgt eine Ansteuerung der Einzellüfter
zentral über Zeitschaltuhr. Die Ventilatoren sind in besonders leiser
Ausführung vorgesehen.
Beleuchtung
Zweckbeleuchtung
In öffentlichen Gebäuden, (Hoch-) Schulen, Verkaufs-räumen,
(Kino-) Sälen etc. erfolgt die Anordnung der Leuchten in erster Linie nach
beleuchtungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Büro
Bei Zellenbüros werden die Arbeitsplätze in
der Regel fensterorientiert ausgerichtet, d.h. die Blickrichtung verläuft
parallel zur Fassade. Die Richtung des künstlichen Lichteinfalls sollte mit der
des Tageslichteinfalls zusammenfallen, sodass sich eine fensterparallele
Anordnung der Leuchten empfiehlt. Durch die Lage der Leuchten parallel zur
Hauptblickrichtung werden störende Reflexe vermieden.
In Frage kommen dafür hauptsächlich parallel
zur Fassade angeordnete Lichtbänder mit ein- bis dreilampigen Leuchten für
Leuchtstofflampen als abgehängte Leuchten, Aufbau- oder Einbaudeckenleuchten,
im Rastermaß abgestimmt auf das Ausbauraster, insbesondere bei variabler
Raumaufteilung.
Hörsäle
Die Beleuchtung dient vor allem dazu, die
Aufmerksamkeit und Konzentration zu fördern, Unterrichtsmaterialien mühelos zu
erkennen und Blendungen bei der Tafelarbeit zu vermeiden. Größere Raumhöhen
erfordern entsprechend höhere Lichtstärken und Nennbeleuchtungsstärken.
Zusätzlich zur allgemeinen Beleuchtung (im Wesentlichen eine gleichmäßige
Beleuchtung des ganzen Raumes, ohne Berücksichtigung einzelner Raumteile) sollte
eine dimmbare Beleuchtung bei abgedunkeltem Raum vorhanden sein.
Kinos
Neben einer mäßig hellen allgemeinen
Beleuchtung sowie der sicherheitstechnisch erforderlichen Notbeleuchtung für
Verkehrswege und Ausgänge ist eine festliche Beleuchtung, abgestimmt auf den
Charakter des Saales, angebracht. .
Erforderliche Beleuchtungsstärke
Für einzelne Sehaufgaben, Tätigkeiten und
Raumarten schreibt die DIN EN 12 464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von
Arbeitsstätten; Arbeitsstätten in Innenräumen“ u.a. bestimmte mittlere
Beleuchtungsstärken Ēm („Nennbeleuchtungsstärke“) wie folgt vor:
Art
des Raumes
Aufgabe
oder Tätigkeit
|
Ēm
in lx
|
Büros
|
|
Ablegen,
Kopieren, Verkehrszonen
|
300
|
Schreiben,
Lesen, Datenverarbeiten
|
500
|
Konferenz-
und Besprechungsräume
|
500
|
Archiv
|
200
|
Verkaufsräume
|
|
Verkaufsbereich
|
300
|
Kassenbereich
|
500
|
Öffentliche
Bereiche
|
|
Allgemeine
Bereiche:
Eingangshallen
Warteräume
Kassen/Schalter
|
100
200
300
|
Theater,
Konzerthallen, Kinos
|
300
|
Büchereien:
Bücherregale
Lesebereiche, Theken
|
200
500
|
Parkgaragen:
Ein- und Ausfahrten (tagsüber)
Ein- und Ausfahrten (nachts), Fahrwege
Park-/ Abstellflächen
Schalter
|
300
75
75
300
|
Ausbildungseinrichtungen
|
|
Ausbildungsstätten:
Hörsäle
Wandtafel
Übungsräume und Laboratorien
Vorbereitungsräume und Werkstätten
Eingangshallen, Kantinen
Verkehrsflächen, Flure
Treppen
Küchen
|
500
500
500
500
200
100
150
500
|
BRANDSCHUTZ
Kern der Brandschutzplanung ist die Gewährleistung der
Schutzziele gemäß Bauordnung NRW, die da lauten: Sicherstellung der Rettung von
Menschen, Vorbeugung und Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung, sowie
die Sicherstellung der Durchführbarkeit der Brandbekämpfung.
FÖRDERANLAGEN
Hochhaus
Die Bemessung des Brandschutzes erfolgt beim Hochhaus nach
der Sonderbauverordnung – Hochhäuser.
Rettungswege
In jedem Geschoss befinden sich zwei, voneinander
unabhängige bauliche Rettungswege, die ins Freie führen. Beide Rettungswege
dürfen gemäß SBauVO über denselben
notwendigen Flur führen. Die Rettungswege aus den oberirdischen Geschossen und
dem Kellergeschoss müssen getrennt ins Freie führen. Von jeder Stelle eines
Aufenthaltsraumes führt ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum, mit der
höchstzulässigen Entfernung von 35 m. Die lichte Breite der Rettungswege
beträgt mindestens 1,20 m.
Feuerwehraufzüge
Das Hochhaus muss einen Feuerwehraufzug mit Haltestellen in
jedem Geschoss aufweisen. Dabei muss jede Stelle eines Geschosses vom Vorraum
des Feuerwehr-aufzugs in höchstens 50 m Entfernung erreichbar sein. Die
Fahrschächte sind so ausgebildet, dass Feuer und Rauch nicht eindringen kann.
Vor jede Fahrschachttür muss ein Vorraum angeordnet werden, in dem weder Rauch
noch Feuer eindringen können und in der Nähe eines notwendigen Treppenraums angeordnet
ist. Die Vorräume der Feuerwehraufzugsschächte müssen mindestens 6 m²
Grundfläche haben und zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein. Der
Abstand zwischen der Fahrschachttür und der Vorraumtür muss mindestens 3 m
betragen
Bauteile
Tragende und aussteifende Bauteile müssen feuerbeständig
sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.. Raumabschließend mit der
Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile müssen sein Geschossdecken,
Wände von notwendigen Treppenräumen und Wände der Fahrschächte von
Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen. Die Wände notwendiger Flure müssen
feuerhemmend sein.
Baustoffe
Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten müssen in den
notwendigen Treppenräumen und den Vorräumen des Feuerwehraufzugsschachtes nichtbrennbar
sein. Die Bodenbeläge in notwendigen Fluren müssen mindestens schwerentflammbar
sein
Sicherheitsbeleuchtung
In Hochhäusern muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden
sein, die bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung selbsttätig in Betrieb geht.
Die Sicherheitsbeleuchtung muss in Rettungswegen, den Vorräumen von Aufzügen
und für die Sicherheitszeichen von Rettungswegen vorhanden sein.
Des Weiteren muss jedes Geschoss entraucht werden können und
das Hochhaus benötigt eine Brandmeldeanlage.
Kino
Die Bemessung des Brandschutzes erfolgt beim Kino nach der
Sonderbauverordnung – Versammlungsstätten.
Rettungswege
Versammlungsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei
voneinander unabhängige bauliche Rettungswege aufweisen; dies gilt für Tribünen
entsprechend. Die Rettungswege dürfen durch ein Foyer zu Ausgängen ins Freie
geführt werden, soweit mindestens ein weiterer von dem Foyer unabhängiger
baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Versammlungsräume mit mehr als 100 m²
Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und
entgegengesetzt liegende Ausgänge ins Freie oder zu Rettungswegen haben.
Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicher-heitszeichen dauerhaft und gut
sichtbar gekennzeichnet werden. Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum
nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum darf nicht länger als 30 m sein. Die
Entfernung von jeder Stelle des Foyers bis zum nächsten Ausgang ins Freie darf
nicht länger als 30 m sein. Die Breite der Rettungswege ist nach der
größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Die lichte Breite von Rettungswegen
muss daher für die darauf angewiesenen Personen
mindestens 1,20 m je 200 Personen betragen. Staffelungen sind nur in
Schritten von 0,60 m zulässig.
Bauteile
Tragende und aussteifende Bauteile müssen feuerbeständig, in
erdgeschossigen Versammlungsstätten feuerhemmend sein. Trennwände sind zum
Abschluss von Versammlungsräumen erforderlich. Diese müssen bei erdgeschossigen
Versammlungsstätten mindestens feuer-hemmend, ansonsten feuerbeständig sein.
Bestuhlung, Gänge
In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar
befestigt sein. Die Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein und zwischen
den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 m
vorhanden sein. Sitzplätze müssen in Blöcken von höchstens 30 Sitzplatzreihen
angeordnet sein. Hinter und zwischen den Blöcken müssen Gänge mit einer
Mindestbreite von 1,20 m vorhanden sein. Seitlich eines Ganges dürfen höchstens
10 Sitzplätze angeordnet sein. Zwischen zwei Seitengängen dürfen 20 Sitzplätze
angeordnet sein.
Sicherheitsbeleuchtung
In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung
vorhanden sein, die so beschaffen ist, das sich Besucher auch bei vollständigem
Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin
gut zurecht finden können. Die Sicherheitsbeleuchtung muss für folgenden
Bereichen vorhanden sein: in notwendigen Treppenräumen, in Versammlungsräumen
sowie in allen übrigen Räumen für Besucher, z. B. Foyer, in den Räumen für
Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche (ausgenommen
Büroräume), für Sicher-heitszeichen und für Stufenbeleuchtungen.
Rauchableitung
Versammlungsräume mit mehr als 200 m² Grundfläche müssen
entraucht werden können. Für die Entrauchung von Versammlungsräumen mit nicht
mehr als 1000 m² Grundfläche genügen Rauchableitungsöffnungen mit einer freien
Öffnungsfläche von insgesamt 1 Prozent der Grundfläche.
Feuerlöscheinrichtungen
Versammlungsräume sind mit geeigneten Feuerlöschern in ausreichender
Zahl auszustatten. Das Foyer, durch das die Rettungswege aus anderen
Versammlungsräumen führen, muss eine automatische Feuerlöschanlage haben.
Versammlungsstätten mit insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche müssen
Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern, sowie
Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen haben.
FÖRDERANLAGEN
Die innere Erschließung des Hochhauses erfolgt neben den Treppenhäusern über 3 Personenfahrstühlen, von denen 2 zur Aufnahme von Krankentragen geeignet sind. Einer der großen Fahrstühle ist als Feuerwehraufzug mit angebundenem Vorraum ausgebildet. Die bereits vorhandenen Schächte werden beibehalten und es werden neue Aufzugsanlagen eingebaut.
ABSCHLUSSBEMERKUNG
Kommunikative,
offene, flexible Gebäudestrukturen sowie ein modernes, innovatives Erscheinungsbild
prägen das nachhaltige Entwurfskonzept des zukünftigen FH Campus mit Multiplexkino.
Durch das Bauen im Bestand werden an der Ringstraße in Minden Lagerhallen und Hochhaus harmonisch in das
Städtebauliche Umfeld eingefügt.
ERWEITERUNGSMÖGLICHKEITEN
Zusätzliche Parkebene
Ausfahrt über Lessingstraße
Haltebucht Kino
Verbindung zum alten Campus
Kinoerweiterung
Keller als möglicher Technikraum
Der vorhandene, zurzeit nicht genutzte, Keller unter der Lagerhalle 53, ca. 800 m² groß, kann für die Fernwärme – Hausstation vom Kino und Parkhaus genutzt werden. Optional kann dieser auch als Lagerfläche genutzt werden.
Villa/Parkanlage
Bei einem Erwerb des Grundstückes unmittelbar westlich hinter dem Hochhaus könnte die dort vorhandene Villa für den Fachschafsrat (FSR) des Campus Minden genutzt werden. Zukünftig kann der zur Villa gehörende Park in seiner Funktion weiter genutzt werden.
ERWEITERUNGSMÖGLICHKEITEN
In diesem
Abschnitt werden verschiedene Erweiterungs-möglichkeiten der Planung des Intergralen Projektes 2 dargestellt und erläutert. Es handelt sich hierbei um
mögliche Zusatzvarianten die bei der bisherigen Planung nicht mit in Betracht gezogen
wurden.
Zusätzliche Parkebene
Sollte die
Stückzahl der geplanten Parkplätze in Zukunft, auf Grund einer eventuellen
Kinoerweiterung auf 8 Kinosäle oder durch den stetigen Anstieg der Studierendenzahlen
am Campus Minden, nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit, das Parkhaus um
eine weitere Ebene zu erhöhen. Die Anzahl der bislang geplanten Parkplätze
würde sich somit um 98 steigern und die nachträglich zu bauende vierte Ebene
ist bereits während der Parkhaus-planung in der statischen Berechnung berücksichtigt
worden.
Ausfahrt über Lessingstraße
Die bisherige
Planung der Erschließung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge nur über die Zu- und
Abfahrten an der Drabertstraße auf das Grundstück gelangen. Der Vorteil dabei
liegt darin, dass es von dort aus möglich ist, die Fahrt in beide Richtungen
der Ringstraße fortzuführen. Ein weiterer Aspekt ist, dass eine zusätzliche
Abfahrt über die Lessingstraße angeboten wird. Somit könnte das neue zusätzliche
Verkehrsaufkommen durch die Projektplanung auf dem Grundstück und an der
Drabertstraße etwas entzerrt werden.
Haltebucht Kino
Eine weitere
Option bildet die Planung einer Haltebucht vor dem Eingang des Kinos an der
Ringstraße. Dies könnte zum einen dazu dienen, dass gehbehinderte Menschen
direkt vor dem Kino abgesetzt werden können. Zum anderen können dort zum
Beispiel Eltern, die ihre Kinder zum Kino bringen, halten. Ebenso wäre es
denkbar, diese Haltebucht zugleich für Busse auszulegen, die sowohl von den
Kinobesuchern, als auch von den pendelnden Studierenden genutzt werden könnten.
Hierbei sind jedoch vorab die Busrouten abzuklären.
Verbindung zum alten Campus
Die
Verbindung vom neuen zum bestehenden Campus kann optional über eine
Fußgängerampel oder eine Fußgänger-brücke erfolgen. Die Positionierung / Aufstellung
könnte in Höhe des Verwaltungsgebäudes erfolgen, somit wäre ein kurzer
Anschlussweg vom neuen FH Campus (Hochhaus an der Ringstraße) zum bestehenden
Campus (Artilleriestraße) gegeben. Durch die zentrale Aufstellung sowie den
Fußgängerampeln an der Kreuzung Ringstraße / Drabert-straße / Artilleriestraße ist
eine gute Anbindung zum „neuen“ Gelände möglich.
Kinoerweiterung
Der momentane
Planungsstand sieht sechs Kinosäle vor. Für eine evtl. zukünftige Erweiterung
auf Acht-Kinosäle, können zwei weitere Säle auf der Rückseite des Kinos
angebaut werden. Abbildung stellt den Lageplan des Kinos dar. Die in Orange
angelegte Fläche kann für einen zusätzlichen Ausbau genutzt werden.
Keller als möglicher Technikraum
Der vorhandene, zurzeit nicht genutzte, Keller unter der Lagerhalle 53, ca. 800 m² groß, kann für die Fernwärme – Hausstation vom Kino und Parkhaus genutzt werden. Optional kann dieser auch als Lagerfläche genutzt werden.
Villa/Parkanlage
Bei einem Erwerb des Grundstückes unmittelbar westlich hinter dem Hochhaus könnte die dort vorhandene Villa für den Fachschafsrat (FSR) des Campus Minden genutzt werden. Zukünftig kann der zur Villa gehörende Park in seiner Funktion weiter genutzt werden.